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   BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09   

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https://dejure.org/2009,11192
BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09 (https://dejure.org/2009,11192)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09 (https://dejure.org/2009,11192)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 (https://dejure.org/2009,11192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Zwischenverfahren der Richterablehnung gerichteten Verfassungsbeschwerde bei Fehlen einer späteren verfassungsrechtlich hinreichenden Überprüfbarkeit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung einer gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Zwischenverfahren der Richterablehnung gerichteten Verfassungsbeschwerde bei Fehlen einer späteren verfassungsrechtlich hinreichenden Überprüfbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Anhörungsrüge auch dann statthaft ist, wenn die behauptete Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Zwischenverfahren der Richterablehnung mit der späteren Sachentscheidung nicht mehr in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise zur Prüfung gestellt und korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ist gleichwohl zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte nicht angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b) BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2774/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Anhörungsrüge auch dann statthaft ist, wenn die behauptete Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Zwischenverfahren der Richterablehnung mit der späteren Sachentscheidung nicht mehr in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise zur Prüfung gestellt und korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

    Da ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers Erfolg haben könnte, führt auch ihre Verwerfung als unzulässig nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Verfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, S. 833; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1).

    Da somit ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers im Ergebnis dazu führen könnte, dass ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führt auch ihre Verwerfung als unzulässig mit einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Begründung nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2774/09 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris, Rn. 27, 28).

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 4 C 16.915

    Statthaftigkeit der Prozesskostenhilfebeschwerde bei Anhörungsrüge

    Die Vorschrift steht der Erhebung einer Anhörungsrüge gegen die (förmliche) Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs nicht entgegen, da sie bei verfassungskonformer Auslegung nur solche Zwischenentscheidungen betrifft, die im Hinblick auf mögliche Gehörsverletzungen im weiteren fachgerichtlichen Verfahren noch überprüft und korrigiert werden können; dies ist bei der Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht der Fall (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.2009 - 1 BvR 3113/08 - NJW 2009, 833; B.v. 8.12.2009 - 1 BvR 2774/09 - juris Rn. 1; VG Freiburg, B.v. 5.12.2011 - 3 K 2353/11 - juris Rn. 4; Schübel-Pfister in Gärditz, VwGO, 2013, § 152a Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 7 ZB 18.1060

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

    Die Anhörungsrüge ist zulässig; insbesondere findet § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Anhörungsrügen, die sich gegen die beschlussmäßige Zurückweisung eines gegen einen Richter gerichteten Ablehnungsgesuchs wenden, bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift keine Anwendung (BVerfG, B.v. 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 - BVerfGE 119, 292/299; B.v. 12.1.2009 - 1 BvR 3113/08 - NJW 2009, 833; B.v. 8.12.2009 - 1 BvR 2774/09 - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 4 C 16.915 - BayVBl 2017, 249; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 152a Rn. 20; Schübel-Pfister in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 152a Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 4 C 16.916

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das

    Die Vorschrift steht der Erhebung einer Anhörungsrüge gegen die (förmliche) Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs nicht entgegen, da sie bei verfassungskonformer Auslegung nur solche Zwischenentscheidungen betrifft, die im Hinblick auf mögliche Gehörsverletzungen im weiteren fachgerichtlichen Verfahren noch überprüft und korrigiert werden können; dies ist bei der Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht der Fall (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.2009 - 1 BvR 3113/08 - NJW 2009, 833; B.v. 8.12.2009 - 1 BvR 2774/09 - juris Rn. 1; VG Freiburg, B.v. 5.12.2011 - 3 K 2353/11 - juris Rn. 4; Schübel-Pfister in Gärditz, VwGO, 2013, § 152a Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 4 C 16.917

    Richterablehnung - Statthaftigkeit der Anhörungsrüge

    Die Vorschrift steht der Erhebung einer Anhörungsrüge gegen die (förmliche) Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs nicht entgegen, da sie bei verfassungskonformer Auslegung nur solche Zwischenentscheidungen betrifft, die im Hinblick auf mögliche Gehörsverletzungen im weiteren fachgerichtlichen Verfahren noch überprüft und korrigiert werden können; dies ist bei der Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht der Fall (vgl. BVerfG, B.v. 12.1.2009 - 1 BvR 3113/08 - NJW 2009, 833; B.v. 8.12.2009 - 1 BvR 2774/09 - juris Rn. 1; VG Freiburg, B.v. 5.12.2011 - 3 K 2353/11 - juris Rn. 4; Schübel-Pfister in Gärditz, VwGO, 2013, § 152a Rn. 18).
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